Krankenversicherung

TIPPS FÜR DIE MEDIZINISCHE VERSORGUNG AUF DEN KANARISCHEN INSELN

Als langjährige Übersetzerin im medizinischen Bereich, möchte ich unsere Leser gerne auf einige  Dinge hinweisen, die man beachten muss, wenn man als Ausländer auf den Kanarischen Inseln zum  Arzt muss. 

Zunächst empfehle ich allen Reisenden, die sich weniger als sechs Monate auf den Inseln aufhalten,  eine Reiseversicherung, die sie in eventuellen Notfällen auffängt. Wer in Deutsch- land  krankenversichert ist, hat auf der Rückseite seiner Versichertenkarte automatisch die „Tarjeta  Sanitaria Europea“, die ihn berechtigt, in Notfällen über die deutsche Sozialversicherung in allen  Ländern des Schengenraums Erste Hilfe zu bekommen. Wer als kanarischer europäischer Resident  beispielsweise nach Hause fährt, kann ebenfalls eine solche Karte bei sich haben. In Spanien muss sie  allerdings über die Seguridad Social separat beantragt werden und gilt dann nur zwei Jahre.  

Wer Resident ist, sich also länger als sechs Monate auf dem Archipel aufhält, muss als Rentner das  sogenannte S1-Formular vorlegen. Es bestätigt, dass die Person in Deutschland sozialversichert ist,  sodass eventuelle Kosten zwischen den beiden gesetzlichen Versicherungen abgerechnet werden  

können. Zusammen mit anderen Dokumenten und dem S1-Formular wird die grüne Residentenkarte  (grüne NIE) ausgestellt.  

Wer noch nicht in Rente ist oder beispielsweise selbstständig ist oder war, muss ein Bankguthaben  sowie eine private Krankenversicherung ohne Zuzahlung nachweisen. Diejenigen, die einen  Arbeitsvertrag auf den Kanarischen Inseln haben, sind automatisch über die spanische gesetzliche  Krankenversicherung versichert. 

Gesetzliche Krankenversicherung

Wer gesetzlich krankenversichert ist (ob Tourist oder Resident), hat im Bedarfsfall in den kanarischen  gesetzlichen Gesundheitszentren (Centro de Salud) oder in den Krankenhäusern Anspruch auf  Behandlung. In privaten Kliniken wird in der Regel Erste Hilfe geleistet. Sollte der Patient eingewiesen  werden müssen, werden die Patienten in die gesetzlichen Krankenhäuser verlegt. Auf Teneriffa ist dies  beispielsweise das Universitätskrankenhaus HUC in La Laguna oder das Universitätskrankenhaus  Nuestra Señora de la Candelaria in Santa Cruz. Manche deutsche gesetzliche Krankenversicherungen  arbeiten auch mit Privatkliniken zusammen. Das sollte man vor dem Aufenthalt gegebenen- falls  abklären.  

Vor allem ist es immer wichtig, das Kleingedruckte zu lesen. Ich hatte beispielsweise ein Mal den Fall  eines Ehepaars aus Puerto de la Cruz (seit 5 Jahre wohnhaft auf Teneriffa), ehemalige selbstständige  Unternehmer, die hier privat versichert waren. In der Nacht ging es dem Mann schlecht und seine Frau  brachte ihn in das nächste Centro de Salud (gesetzliche Krankenversicherungsstation). Dem Patienten  ging es sehr schlecht und er wurde deshalb in das Universitätskrankenhaus nach La Laguna verlegt.  Der Mann verbrachte sechs Wochen auf der Intensivstation und die Frau musste trotz der privaten  Versicherung die Krankenhauskosten übernehmen. Das wäre nicht so gewesen, wenn sie zuerst in ein  privates medizinisches Zentrum oder eine private Klinik ge- gangen wäre und wenn diese, in  Anbetracht der Schwere der Erkrankung, den Patienten in ein Universitätskrankenhaus überwiesen hätte. Dann wären diese Kosten von der privaten Versicherung übernommen worden. Ob er das in  diesem Fall überlebt hätte, ist allerdings fraglich.  

Was ich sagen will ist, dass es wichtig ist, zu wissen, wie die richtigen Schritte getan werden und  welches medizinische Zentrum für mich zu- ständig ist.

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